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Verbesserte Beitragsvorschreibung für Unternehmer

Positive Neuerungen ...

ERP-Kleinkredit: Förderung für Ihr Unternehmen

Mehr Geld für wenig Zinsen...

Weniger Fremdenverkehrs- abgabe

Höher Fremdenverkehrs abgabe vor Aus!...

Mehr Einkommen

Urlaubs- und Weihnachtsgeld für UnternehmerInnen...

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Verbesserte Beitragsvorschreibung für Unternehmer

Mit 1.1.2010 sind für Selbständige positive Neuerungen bei der Vorschreibung der Sozialversicherungsbeiträge in Kraft getreten.

Da die Einkünfte eines Unternehmers im Beitragsjahr noch nicht bekannt sind, sieht das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz für Unternehmer zuerst eine vorläufige Beitragsvorschreibung vor. Erst dann, wenn der Steuerbescheid des Beitragsjahres vorliegt, erfolgt die endgültige Beitragsfestsetzung.

Vorläufige Beitragsvorschreibung

Die vorläufige Beitragsgrundlage wird grundsätzlich auf Basis der Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Kalenderjahres gebildet.

Beitragsgrundlage sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben) laut dem jeweiligen Einkommensteuerbescheid zuzüglich der vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung.

Die vorläufige Beitragsvorschreibung erfolgt allerdings auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage

  • in den ersten drei Kalenderjahren oder
  • in dem Fall, dass im drittvorangegangenen Jahr keine selbständige Erwerbstätigkeit

ausgeübt worden ist.

Neue Möglichkeit der Beitragsherabsetzung

Gerade in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten kommt es vor, dass die Beitragsgrundlage im drittvorangegangenen Kalenderjahr höher war als im Beitragsjahr. Es ist daher vorauszusehen, dass die vorläufige Beitragsgrundlage den tatsächlichen Einkünften des Beitragsjahres nicht entsprechen wird. In diesen Fällen gab es bisher die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung der vorläufigen Beiträge zu stellen.

In Zukunft ist es aber möglich, an Stelle der Stundung einen Antrag auf Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage zu stellen. Die Beiträge werden in diesem Fall auf Basis der glaubhaft gemachten voraussichtlichen Einkünfte des Beitragsjahres festgesetzt.

Tipp!
Der Antrag kann formlos bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingebracht werden. Wir empfehlen die Vorlage „Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage wegen Verringerung der Einkünfte“ im Anhang als Upload.

Verbesserung bei Pensionsantritt

Die neue Herabsetzungsmöglichkeit führt auch zur Beseitigung von Härtefällen im Bereich der Pensionsversicherung. Im Falle einer herabgesetzten Beitragsgrundlage kommt es zu keiner Beitragsnachbelastung mehr, wenn der Steuerbescheid für ein Kalenderjahr erst nach dem Pensionsstichtag der Sozialversicherungsanstalt bekannt wird.

Nach früherer Rechtslage sind bei Pensionsantragsstellung die Stundung aufgehoben und Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der höheren Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Jahres vorgeschrieben worden. Diese Vorschreibung konnte dann nicht mehr verändert werden, wenn sich nach Pensionsantritt herausgestellt hat, dass im Beitragsjahr nur geringe Einkünfte erzielt worden sind.

Endgültige Beitragsbemessung – neue Beitragsvorschreibung ab 2011

Erst wenn der Steuerbescheid des Beitragsjahres vorliegt, werden die Beiträge endgültig bemessen. Dabei sind sowohl Gutschriften als auch Beitragsnachforderungen möglich.

Um dem Unternehmer die Kalkulation zu erleichtern, wird ab 2011 eine Beitragsnachforderung erst im folgenden Kalenderjahr in vier gleichen Teilbeträgen vorgeschrieben. Der Unternehmer weiß somit künftig zu Beginn eines jeden Jahres exakt die Höhe der zu zahlenden Beiträge. Die Beiträge werden unterjährig nicht mehr angehoben. Nur Kostenanteile, Nebengebühren und Verzugszinsen verändern gegebenenfalls von Quartal zu Quartal die Vorschreibung im laufenden Jahr.

Außerdem werden die Beitragsvorschreibungen in Zukunft übersichtlicher und mit entsprechenden Erläuterungen gestaltet.

Neuer steuerrechtlicher Gewinnfreibetrag

Um die Diskriminierung der Unternehmer beim 13. und 14. Gehalt zu beenden, wurde ab 2010 ein neuer Gewinnfreibetrag eingeführt. Durch diesen Gewinnfreibetrag kommt es zu einer Verminderung der für die Beitragsberechnung maßgebenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dies führt naturgemäß zu einer geringeren Beitragsgrundlage.

Tipp!
Auch aus diesem Grund kann ein Antrag auf Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage sinnvoll sein.

Stand: Jänner 2010

ERP-Kleinkredit: Förderung für Ihr Unternehmen

Kleine und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen haben es derzeit nicht leicht.
Wer seinen Betrieb erweitern oder modernisieren will, muss liquid sein. Mit einem ERP-Kredit bis zu Euro 100.000,-- ist das möglich.

Neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln und einzuführen, kostet Geld. Geld, das oft über Kredite aufgenommen wird.

ERP-Kleinkredit hilft weiter

Der ERP-Kleinkredit soll wachstumsbedingte Finanzierungsengpässe bei Kleinunternehmen
verhindern. Daher wurde mit 1.1.2010 der mögliche Kreditbetrag auf 100.000 EUR erhöht

Nähere Informationen: Unternehmerservice

Download: ERP-Folder

Weniger Fremdenverkehrsabgabe

Unser Erfolg ist Ihr Gewinn: Nach jahrelanger Überzeugungsarbeit durch die Wirtschaftskammer hat Wirtschaftslandesrat Martinz (ÖVP) nun die Rücknahme der 2006 hinaufgesetzten FVA angekündigt.

Noch besser: 8000 Kleinbetriebe sind künftig befreit.

Firma erhöhte FVA bisher neu Ersparnis
Kleinbetrieb 20,- bis 130,- 0,- 20,- bis 130,-
Mittelbetrieb 150,- bis 2.000,- 135,- bis 1.800,- 15,- bis 200,-
Großbetrieb 5.000,- bis 75.000,- 4.500,- bis 67.500,- 500,- bis 7.500,-
*Euro/Jahr

Mehr Einkommen

Auch UnternehmerInnen können sich ab dem kommenden Jahr auf ein „Urlaubs- und Weihnachtsgeld“ freuen.

Der erhöhte Steuerfreibetrag wird bei Jahresgewinnen bis zu 30.000,- Euro automatisch berücksichtigt, ist nicht an Investitionen gebunden und trägt zu mehr Einkommensgerechtigkeit bei.

Gewinn Steuerersparnis pro Jahr
20.000,- 949,-
30.000,- 1.685,-
50.000,- 2.808,-

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Der letzte Jahresgewinn dient als Berechnungsbasis. Ergebnis gilt nur unter der Annahme, dass keine anderen steuerlichen Begünstigungen geltend gemacht wurden.